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Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Buchführungspflicht

Nach dem Handelsrecht muss jeder Kaufmann Bücher führen und einen Jahresabschluss nach Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Für Einzelkaufleute entfällt die Buchführungspflicht, wenn der Umsatz unter 600.000,00 € und der Gewinn unter 60.000,00 € bleibt. Steuerrechtlich gelten dieselben Grenzen (Umsatz 600.000,00 €, Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter 60.000,00 €). Das deutsche Wirtschaftsjahr geht vom 01.01. bis zum 31.12. (=Kalenderjahr). Es besteht das Optionsrecht, ein abweichendes Wirtschaftsjahr festzulegen.

Offenlegung

Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenlegen. Die Offenlegungen müssen elektronisch eingereicht werden. Die Veröffentlichungen sind beim Bundesanzeiger einsehbar.

Wirtschaftsprüfung

Unter Wirtschaftsprüfung versteht man grundsätzlich die Überprüfung des Finanzgebarens von Unternehmen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. In diesem Bereich wird die Buchhaltung, Bilanzierung sowie das interne Kontrollsystem überprüft. In Deutschland sind für diese Wirtschaftsprüfung grundsätzlich nur zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer berechtigt. Die Wirtschaftsprüfung soll die formale und sachliche Richtigkeit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Gesellschaften, bei denen eine beschränkte Haftung besteht, sind verpflichtet, sich einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen.

Kleinst- kleine mittelgroße große
Bilanzsumme in Mio € bis 0,35 bis 6,0 bis 20,0 über 20,0
Umsatzerlöse in Mio € bis 0,70 bis 12,0 bis 40,0 über 40,0
Arbeitnehmer bis 10 bis 50 bis 250 über 50

Stand 01/2023