Das deutsche Einkommensteuerrecht untergliedert Einkünfte in sieben Kategorien.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Zu den Einkünften gehören die Überschüsse, die durch die Verwertung von selbstgewonnenen Erzeugnissen aus einem Betrieb der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus und Baumschulen sowie aus Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe von Naturkräften gewinnen, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischer und Teichwirtschaft, Imkerei, Wanderschäferei, Saatzucht und Jägerei (wenn ein Zusammenhang mit einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht) betreiben, aus Wald- und Forstgenossenschaften, ähnlichen Realgemeinschaften und aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb.
Einkünfte aus Gewerbebetrieben
Unter diese Einkunftsart fallen die Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B.
- Handwerker
- Produktionsgewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- Export- und Importunternehmen
- Dienstleistungssektoren
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Unter diese Einkünfte fallen Einkünfte aus sogenannter freiberuflicher Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss selbstständig und eigenverantwortlich von Personen ausgeführt werden. Der Unternehmer wird auf eigenes Risiko tätig. Typische freiberufliche Tätigkeiten sind:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Architekten
- Dozenten
Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zählen Einkünfte aus Lohn und Gehalt sowie andere Bezüge und Vorteile für die Beschäftigung im privaten und öffentlichen Bereich für nichtselbstständig ausgeübte Tätigkeiten. Des Weiteren gehören zu diesen Einkünften die Ruhegelder sowie Witwen- und Waisengelder aus früheren Anstellungsverhältnissen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen alle Entgelte aus der Überlassung von Kapital (Geld). Typische Kapitaleinkünfte sind:
- Dividenden
- Zinsen aus Sparanlagen
- Diskonterträge
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umfassen die Überschüsse aus der entgeltlichen Überlassung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Sachen, Rechten, usw.
Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte sind bestimmte Einkünfte, die nicht in den anderen Einkunftsarten definiert sind. Es handelt sich allerdings nicht um ein Sammelbecken, da die sonstigen Einkünfte genau definiert sind. Zu den typischen sonstigen Einkünften zählen:
- Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wiederkehrende Bezüge
- Private Veräußerungsgeschäfte