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Einkommensarten

Das deutsche Einkommensteuerrecht untergliedert Einkünfte in sieben Kategorien.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zu den Einkünften gehören die Überschüsse, die durch die Verwertung von selbstgewonnenen Erzeugnissen aus einem Betrieb der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus und Baumschulen sowie aus Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe von Naturkräften gewinnen, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischer und Teichwirtschaft, Imkerei, Wanderschäferei, Saatzucht und Jägerei (wenn ein Zusammenhang mit einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht) betreiben, aus Wald- und Forstgenossenschaften, ähnlichen Realgemeinschaften und aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb.

Einkünfte aus Gewerbebetrieben

Unter diese Einkunftsart fallen die Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B.

  • Handwerker
  • Produktionsgewerbe
  • Groß- und Einzelhandel
  • Export- und Importunternehmen
  • Dienstleistungssektoren

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Unter diese Einkünfte fallen Einkünfte aus sogenannter freiberuflicher Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss selbstständig und eigenverantwortlich von Personen ausgeführt werden. Der Unternehmer wird auf eigenes Risiko tätig. Typische freiberufliche Tätigkeiten sind:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Dozenten

Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zählen Einkünfte aus Lohn und Gehalt sowie andere Bezüge und Vorteile für die Beschäftigung im privaten und öffentlichen Bereich für nichtselbstständig ausgeübte Tätigkeiten. Des Weiteren gehören zu diesen Einkünften die Ruhegelder sowie Witwen- und Waisengelder aus früheren Anstellungsverhältnissen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen alle Entgelte aus der Überlassung von Kapital (Geld). Typische Kapitaleinkünfte sind:

  • Dividenden
  • Zinsen aus Sparanlagen
  • Diskonterträge

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umfassen die Überschüsse aus der entgeltlichen Überlassung von Grundstücken und Gebäuden sowie von Sachen, Rechten, usw.

Sonstige Einkünfte

Sonstige Einkünfte sind bestimmte Einkünfte, die nicht in den anderen Einkunftsarten definiert sind. Es handelt sich allerdings nicht um ein Sammelbecken, da die sonstigen Einkünfte genau definiert sind. Zu den typischen sonstigen Einkünften zählen:

  • Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Wiederkehrende Bezüge
  • Private Veräußerungsgeschäfte