Sie befinden sich hier :Doing Business in GermanyAndere Besteuerungsformen

Andere Besteuerungsformen

Weitere Besteuerungsformen, die in der Praxis von Bedeutung sind:

Umsatzsteuer

Der aktuelle Regelumsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19%. Für bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Lebensmittel, Bücher, Blumen und Pflanzen, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich vom leistenden Unternehmen eingenommen und ist an das Finanzamt abzuführen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf/Verkauf eines Gebäudes/Grundstückes anfällt. Voraussetzung für die Grunderwerbsteuer ist, dass ein inländisches Grundstück einem Erwerbsvorgang und einem Rechtsträgerwechsel unterliegt. Es sind allerdings auch einige Besonderheiten zu beachten, die einer Steuerbefreiung unterliegen. Der Steuersatz beträgt in Deutschland im Normalfall zwischen 3,5% und 6,5% des entsprechenden Kaufpreises. Aufgrund des Föderalismus kann jedes Bundesland einen anderen Steuersatz festlegen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken. Sie wird von den Gemeinden erhoben.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die den Übergang des Vermögens bei einem Todesfall von dem Verstorbenen auf den Erben besteuert. Hierbei wird der Vermögensübergang (Nachlass) besteuert. Es handelt sich um eine sogenannte Nachlasssteuer.

Bei der Schenkungsteuer ist der entgeltliche Übergang von Vermögen vom Schenker auf den Beschenkten zu besteuern.

Besteuerung von Gehältern

Bei Personen, die ein monatliches Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen, ist eine monatliche Lohnsteuer vom Arbeitgeber einzubehalten (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von den individuellen Merkmalen, wie z.B. Familienstand, Einkommen, Kinder, ab. Am Ende des Steuerjahres wird über den Lohnsteuerausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung die korrekte Jahressteuer ermittelt und als Einkommenssteuer festgesetzt (Lohnsteuererklärung des Arbeitnehmers).

Neben der Lohnsteuer hat der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers in der Regel die Sozialabgaben für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung des Arbeitnehmers einzubehalten. Hierbei ist zu beachten, dass vom steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen folgende Prozentsätze gelten. Für 2024 gelten folgende Beiträge:

Beitragsgruppe 2024

Krankenversicherung 14,6 % + kassenindividuellem Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 3,40 %
(Beitrag für Kinderlose 4,0 %)
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %
Beitragsbemessungsgrenzen 2023 Kranken-/Pflegever-sicherung Renten-/ Arbeitslosen-versicherung
(West)
Renten-/ Arbeitslosen-versicherung
(Ost)
Jahr 62.100,00 € 90.600,00 € 89.400,00 €
Monat   5.175,00 €   7.550,00 €   7.450,00 €

Stand 01/2024