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Umzugskosten: Höhere Pauschalen seit 1.3.2020

Ist der Umzug beruflich veranlasst, kann der Arbeitgeber Umzugskosten steuerfrei ersetzen. Zum 1.3.2020 erhöhen sich die Pauschalen.

Hintergrund

Bei einem beruflich veranlassten Umzug kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Umzugskosten in Höhe des Betrags steuerfrei ersetzen, der nach dem Bundesumzugskostenrecht als höchstmögliche Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnte.

Für sonstige Umzugsauslagen wird dabei eine Pauschvergütung gewährt.

Höhere Umzugskostenpauschale zum 1.3.2020

Es gelten folgende Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen:

  • für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs 1.639 EUR
  • für Ledige bei Beendigung des Umzugs 820 EUR.

Der Pauschbetrag erhöht sich jeweils für Kinder und andere Personen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehören. Zu den “anderen” Personen in diesem Sinne gehören u. a. Verwandte, Verschwäg