In unserer Funktion als Steuerberater beraten wir Sie fachspezifisch und umfassend im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Insbesondere unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:
- Überprüfung von Vertragsentwürfen und Gesellschafterbeschlüssen unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zum Beispiel für:
– Gesellschaftsverträge
– Geschäftsführeranstellungsverträge
– Pensionszusagen
– Unternehmenskaufverträge
– Verträge zum Rechtsformwechsel
– Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
– Immobilienverträge - Beratung bei rechtlichen Fragen zu Schenkungen und Erbfolgen
- Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungen