Recherchiert ein Autor über 17 Jahre für ein Buch und kann er danach noch immer keinen nennenswerten literarischen „Output“ vorlegen, fehlt es für eine schriftstellerische Tätigkeit an der Gewinnerzielungsabsicht. Die Kosten der Buchrecherche sind deshalb keine Betriebsausgaben.
Hintergrund
Der Kläger recherchierte seit 1993 über die künstlerische Tätigkeit seines Vaters vor und nach dem zweiten Weltkrieg. Er verfolgte den Plan, ein Buch über seinen Vater bzw. die Recherchearbeit zu verfassen. Die Kosten für die Recherchereisen machte er ab dem Veranlagungszeitraum 2011 als Betriebsausgaben einer Autorentätigkeit geltend. Das Finanzamt erkannte die Verluste jedoch nicht an.
Entscheidung
Das Finanzgericht urteilte, dass der Kläger mit seiner Autorentätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgte. Ein steuerlicher Verlustabzug schied deshalb aus. Zwar muss bei Schriftstellern berücksichtigt werden, dass sich positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen lassen, sodass mehrjährige Anlaufverluste nicht auf das Fehlen einer Einkunftserzielungsabsicht schließen lassen.
Im vorliegenden Fall war jedoch davon auszugehen, dass die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht unter wirtschaftlichen (Rentabiliäts-)Gesichtspunkten betrieben worden war, sondern im Bereich der privaten Lebensführung lag.
Nach Ansicht des Gerichts befriedigte die Recherche primär das Interesse des Klägers am Leben seines Vaters. Darüber hinaus konnte der Kläger auch nach über 17-jähriger Recherchetätigkeit keine nennenswerten, literarisch verwertbaren Schriftstücke vorlegen, sondern verfügte lediglich über einen Lebenslauf und eine Tätigkeitsbeschreibung seines Vaters.