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Stammkapital einer GmbH: Umstellung von DM auf Euro

Soll im Rahmen einer Umwandlung das Stammkapital einer Altgesellschaft auf Euro umgestellt werden, muss dies in 2 Schritten erfolgen: Erst wird umgestellt und dann geglättet. Wer diese Reihenfolge nicht beachtet, muss damit rechnen, dass die gesamte Umwandlung unwirksam ist.

Hintergrund

Eine GmbH verfügte über ein Stammkapital von 55.000 DM und sollte auf eine andere GmbH verschmolzen werden. Alle Gesellschafter der übertragenden GmbH waren dabei auch an der übernehmenden GmbH beteiligt. Die übernehmende GmbH hatte jedoch noch 2 weitere Gesellschafter und hielt selbst einen eigenen Geschäftsanteil.

Vor Abschluss des Verschmelzungsvertrags wurde bei der übernehmenden GmbH u. a. das Stammkapital nach dem amtlichen Umrechnungskurs auf einen “krummen” Euro-Betrag umgestellt. Anschließend wurden zunächst die Geschäftsanteile so aufgestockt, dass die Summe ihrer Nennbeträge wieder dem “krummen” Euro-Stammkapital entsprach. Die einzelnen Geschäftsanteile lauteten danach selbst auf “krumme” Euro- und Cent-Beträge. Erst dann wurden das Stammkapital der übernehmenden GmbH und die Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile aller Gesellschafter auf glatte Euro-Beträge umgestellt.

Das Registergericht wies den Antrag auf Eintragung der Verschmelzung zurück.

Entscheidung

Die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung des Antrags auf Eintragung der Verschmelzung hatte keinen Erfolg. Zur Begründung führten die Richter aus: Die Gesellschafter der übertragenden GmbH sollten ihre Geschäftsanteile an der übernehmenden GmbH aufstocken. Die hierfür erforderliche Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft war jedoch nur zulässig, wenn bereits zuvor die Umstellung des Stammkapitals auf volle Euro-Beträge durchgeführt wurde.

Wenn eine Umstellung des Stammkapitals auf Euro erforderlich oder gewünscht ist, erfolgt diese in 2 Schritten. Zunächst wird das Stammkapital unter Zugrundelegung des amtlichen Umrechnungskurses durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit rechnerisch auf Euro umgestellt. Die danach regelmäßig bestehenden “krummen” Euro-Beträge werden sodann im 2. Schritt über eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung geglättet. Dafür ist ein notariell beurkundeter Mehrheitsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit erforderlich, ebenso die Eintragung in das Handelsregister. Außerdem müssen nach der Kapitalmaßnahme das Stammkapital der GmbH und die Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile stets auf volle Euro lauten.